Mir ist es ein echtes Anliegen, dass Sie sich bei mir gut aufgehoben und umfassend informiert fühlen – auch beim Thema Kosten.
In der Ergotherapiepraxis Handlungshelden rechne ich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) sowie den Empfehlungen unseres Berufsverbands, dem DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten), ab. Für privatversicherte Klient*innen orientiere ich mich dabei, entsprechend der aktuellen Rechtsprechung, am 1,8- bis 2,3-fachen Satz des vdek-Tarifs (Verband der Ersatzkassen).
Ich berechne nur den 1,8-fachen Satz. Die genaue Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Therapieform bei welcher Diagnose vom Arzt verordnet wird.
Vor Beginn der Behandlung – Ihre Honorarvereinbarung
Damit Sie von Anfang an Klarheit haben, erhalten Sie vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Honorarvereinbarung. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Ich empfehle Ihnen, die Kostenübernahme bereits im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle abzuklären, denn je nach Tarif kann der Erstattungsumfang variieren.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie als Vertragspartner*in der Praxis zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung verpflichtet sind. Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer.
Für Beihilfeberechtigte
Bitte beachten Sie: Beihilfestellen übernehmen in der Regel nicht den vollen Rechnungsbetrag. Die sogenannten beihilfefähigen Höchstsätze bilden nicht die tatsächlichen Behandlungskosten ab, sondern dienen lediglich als interne Berechnungsgrundlage. Viele unserer Klient*innen haben deshalb eine Zusatzversicherung, um die Differenz abzudecken. Obwohl die beihilfefähigen Höchstsätze zuletzt moderat erhöht wurden, decken sie nicht alle Leistungen vollständig ab. Eine Eigenbeteiligung ist vom Gesetzgeber vorgesehen, ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten.
Wenn es zu Kürzungen kommt
Einige private Krankenversicherungen prüfen Rechnungen sehr genau. In Einzelfällen kann es zu Erstattungskürzungen kommen. Sollte das passieren, raten wir Ihnen, schriftlich Einspruch einzulegen und auf die Einhaltung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen zu bestehen.
Bei anhaltenden Problemen können Sie sich außerdem an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden, dieser vermittelt kostenlos und neutral.
Angaben auf dem Privatrezept
Für eine korrekt ausgestellt Heilmittelverordnung sollten folgende Informationen enthalten sein:
Gut zu wissen: Für Privatrezepte gibt es keine Fristen, innerhalb derer die Behandlung beginnen muss.
Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben oder sich unsicher sind: Sprechen Sie mich jederzeit gerne an. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und unterstütze Sie auch rund um das Thema Kostenerstattung.
Stand: Mai 2025
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